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Vorstand

Der Vorstand ist der Kopf eines Vereins. Ihm obliegen zunächst alle Aufgaben, welche den Verein betreffen. Als führendes Organ ist er für alle Belange zuständig, welche den Verein betreffen.

Der Vorstand besteht gemäß der Satzung aus insgesamt acht Personen, welche in jeweils Gruppen für zwei Jahre gewählt werden.

Den geschäftsführende Vorstand bilden die Ämter
  • Vorsitzender
  • Stellvertreter Vorsitzender
  • 1. Kassierer
  • 1. Geschäftsführer
Zu dem Gesamtvorstand gehören zusätzlich
  • 2. Geschäftsführer
  • 2. Kassierer
  • 1. Beisitzer
  • 2. Beisitzer
  • Oberturmwart
  • sowie alle Abteilungsleiter
Als gesetzlicher Vertreter im Sinne des §26 BGB gelten jedoch lediglich die beiden Vorsitzende.
Während die acht Personen des Vorstandes von den Mitgliedern gewählt werden, kann der Oberturmwart durch den Vorstand frei eingesetzt werden.
Den Vertreter der Abteilungen obliegt die Führung der zugeteilten Abteilungen. Als Teilnehmer im Gesamtvorstand nehmen sie eine beratende Funktion ein.
 
Die Aufgaben in der Vorstandsarbeit sind vielfältig. Je mehr Tätigkeitsfelder sich der Verein bedient, umso größer wird auch die Verantwortung. Um die gesetzlichen Regelungen ausreichend beachten zu können, kann sich der Vorstand weiterer Funktionäre bedienen. Analog zu dem Oberturmwart können sie durch den geschäftsführenden Vorstand ernannt werden.
 
Der Vorstand mit all seinen Mitarbeitern arbeiten ehrenamtlich. Er bezieht aus seiner Funktion keinen Vorteil.
 
Möchtest du Teil des Vorstands werden und dich ehrenamtlich im Verein entwickeln, neues Lernen und spannende Aufgaben übernehmen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Schreibe uns über das Kontaktformular eine Nachricht und wir werden Dich bei der nächsten Vorstandssitzung einladen.
 
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