18. CoBeLVO veröffentlicht - Lockdown verlängert - Vorbereitungen für den 4. Öffnungsschritt

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wurde auch die 18. CoBeLVO RLP veröffentlicht. Erfreulich ist, dass landesweit alle Allgemeinverfügungen sich aus der Anlage 2 der 18. CoBeLVO ergeben. Das erleichtert nicht nur die Verwaltung im Sport erheblich.
Die 18. CoBeLVO beinhaltet bereits jetzt schon weitere Maßnahmenpakete aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021. Wesentliche Änderung zur 17. CoBeLVO ist die Berücksichtigung des. 4. Öffnungsschritt, der nach Angaben der Landesregierung verschoben wurde.

Was das genau für dich und den TuS heißt, erfährst du, wenn du weiter liest.
Der 4. Öffnungsschritt erfolgt, wenn 14 Tage lang der 7-Tage-Inzidenz-Wert stabil landesweit oder regional unter 50 bleibt. Es kann also noch was dauern, bis wir diesen erreichen. Dennoch erfordert es eine Vorbereitung.
Bleibt der Wert unter 50, ist kontaktfreier Sport in der Halle und Kontaktsport außen möglich (vorausgesetzt, die CoBeLVO wird dahingehend angepasst, womit zu rechnen ist).

Steigt der Wert allerdings zwischen 50 und 100, muss von den teilnehmenden und besuchenden Personen ein Schnell-/ oder Selbsttest vorgelegt werden, der nicht älter ist als 24h.
Diese Regelung findet sich in §1 Abs. 9 der CoBeLVO.

Es steht noch aus, wie wir auf diese Regelung reagieren. Denn grundsätzlich hat man ein Anrecht auf eine entsprechende Bescheinigung.
Fraglich ist zum jetzigen Zeitpunkt, welche Tests genommen werden, wie diese beschafft werden, wie die Bescheinigung ausgestellt werden sollen und durch den Verein ein Nachweis geführt werden muss. Letzteres würde einen Antrag auf eine eigene Bescheinigung notwendig machen.
Auch ist die Frage nicht geklärt, ob wir eine vorgelegte Bescheinigung nachhalten müssen.

Es ist so manches offen, aber wir bleiben am Ball.

Einerseits ist noch viel Zeit, bis der 4. Öffnungsschritt bei uns eintritt, andererseits liegt der aktuelle 7-Tage-Inzidenz-Wert im Kreis Ahrweiler bei 77 und ist somit um einiges gesunken. Es kann also auch genau so gut passieren, dass wir gar nicht erst in diese Problematik kommen.